ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

SolarSeat – RPVDL Concepts

Waldstraße 27
52152 Simmerath
Deutschland

Stand: Februar 2026


§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.


§2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung und ggf. Montage von SolarSeat-Produkten im Außenbereich.

  2. Die Produkte sind für den öffentlichen Raum bestimmt und unterliegen natürlichen, witterungsbedingten sowie nutzungsbedingten Einflüssen.

  3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.


§3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

  3. Technische Angaben, Maße und Leistungswerte sind Annäherungswerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Zahlungsbedingungen:

    • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung

    • 70 % vor Lieferung oder nach Vereinbarung

  3. Bei Leasing gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

  5. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.


§5 Lieferung, Montage und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt einen geeigneten, tragfähigen und frei zugänglichen Montageort bereit.

  2. Ein geeignetes Hebe- oder Ladegerät (z. B. Hoflader) ist bauseits bereitzustellen.

  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen zur Berechnung zusätzlicher Kosten.

  4. Verpackungsmaterialien sind vom Kunden fachgerecht zu entsorgen.


§6 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht mit erfolgreicher Lieferung und Montage auf den Kunden über.

  2. Bei Annahmeverzug oder Montageverzögerung geht die Gefahr mit Bereitstellung über.

  3. Ab Gefahrenübergang trägt der Kunde sämtliche Betriebs- und Umweltrisiken.


§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

  2. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurückzufordern.


§8 Betrieb im öffentlichen Raum

  1. Der Kunde übernimmt sämtliche Betreiberpflichten.

  2. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für:

    • Verkehrssicherungspflichten

    • Einhaltung örtlicher Vorschriften

    • regelmäßige Sichtkontrollen

    • Schutz vor Vandalismus

  3. Eine Betreiberhaftung des Anbieters ist ausgeschlossen.


§9 Haftungsausschluss für äußere Einwirkungen

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Vandalismus oder mutwillige Zerstörung

  • unsachgemäße Nutzung oder Überlastung

  • Einwirkungen Dritter

  • mechanische Beschädigungen durch Fahrzeuge oder Geräte

  • Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Frost, Hitze, Überschwemmung)

  • höhere Gewalt

  • mangelnde Wartung oder Kontrolle durch den Betreiber


§10 Gewährleistung

  1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.

  2. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorlagen.

  3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

    • normale Abnutzung und Verschleiß

    • Batterien und elektrische Komponenten im Rahmen üblicher Lebensdauer

    • witterungsbedingte Veränderungen (z. B. Farbveränderungen, Holzrisse, Oberflächenoxidation)

    • leichte Korrosionserscheinungen ohne Funktionsbeeinträchtigung

    • Schäden durch Vandalismus

    • Schäden durch äußere Einwirkungen

    • Schäden infolge fehlender oder unsachgemäßer Wartung

  4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

  5. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  6. Eine Garantie im rechtlichen Sinne wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§11 Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§12 Wartungspflicht

  1. Die SolarSeat ist wartungsarm, jedoch nicht wartungsfrei.

  2. Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen.

  3. Schäden infolge unterlassener Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


§13 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.

  2. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.


§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist Aachen, sofern gesetzlich zulässig.


§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.