ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SolarSeat – RPVDL Concepts
Waldstraße 27
52152 Simmerath
Deutschland
Stand: Februar 2026
§1 Geltungsbereich
-
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
-
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
-
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
-
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsgegenstand
-
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und ggf. Montage von SolarSeat-Produkten im Außenbereich.
-
Die Produkte sind für den öffentlichen Raum bestimmt und unterliegen natürlichen, witterungsbedingten sowie nutzungsbedingten Einflüssen.
-
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
-
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
-
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
-
Technische Angaben, Maße und Leistungswerte sind Annäherungswerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
-
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
-
Zahlungsbedingungen:
-
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
-
70 % vor Lieferung oder nach Vereinbarung
-
-
Bei Leasing gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners.
-
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
-
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§5 Lieferung, Montage und Mitwirkungspflichten
-
Der Kunde stellt einen geeigneten, tragfähigen und frei zugänglichen Montageort bereit.
-
Ein geeignetes Hebe- oder Ladegerät (z. B. Hoflader) ist bauseits bereitzustellen.
-
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen zur Berechnung zusätzlicher Kosten.
-
Verpackungsmaterialien sind vom Kunden fachgerecht zu entsorgen.
§6 Gefahrenübergang
-
Die Gefahr geht mit erfolgreicher Lieferung und Montage auf den Kunden über.
-
Bei Annahmeverzug oder Montageverzögerung geht die Gefahr mit Bereitstellung über.
-
Ab Gefahrenübergang trägt der Kunde sämtliche Betriebs- und Umweltrisiken.
§7 Eigentumsvorbehalt
-
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
-
Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
-
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurückzufordern.
§8 Betrieb im öffentlichen Raum
-
Der Kunde übernimmt sämtliche Betreiberpflichten.
-
Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für:
-
Verkehrssicherungspflichten
-
Einhaltung örtlicher Vorschriften
-
regelmäßige Sichtkontrollen
-
Schutz vor Vandalismus
-
-
Eine Betreiberhaftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
§9 Haftungsausschluss für äußere Einwirkungen
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
-
Vandalismus oder mutwillige Zerstörung
-
unsachgemäße Nutzung oder Überlastung
-
Einwirkungen Dritter
-
mechanische Beschädigungen durch Fahrzeuge oder Geräte
-
Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Frost, Hitze, Überschwemmung)
-
höhere Gewalt
-
mangelnde Wartung oder Kontrolle durch den Betreiber
§10 Gewährleistung
-
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.
-
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorlagen.
-
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
-
normale Abnutzung und Verschleiß
-
Batterien und elektrische Komponenten im Rahmen üblicher Lebensdauer
-
witterungsbedingte Veränderungen (z. B. Farbveränderungen, Holzrisse, Oberflächenoxidation)
-
leichte Korrosionserscheinungen ohne Funktionsbeeinträchtigung
-
Schäden durch Vandalismus
-
Schäden durch äußere Einwirkungen
-
Schäden infolge fehlender oder unsachgemäßer Wartung
-
-
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
-
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
-
Eine Garantie im rechtlichen Sinne wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§11 Haftungsbeschränkung
-
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
-
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
-
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Wartungspflicht
-
Die SolarSeat ist wartungsarm, jedoch nicht wartungsfrei.
-
Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen.
-
Schäden infolge unterlassener Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§13 Höhere Gewalt
-
Ereignisse höherer Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.
-
Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
-
Es gilt deutsches Recht.
-
Gerichtsstand ist Aachen, sofern gesetzlich zulässig.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

